KTA Kranken-Transport Hamburg

KTA Krankentransport Hamburg

Es gibt Situationen im Leben, in denen man auf Unterstützung angewiesen ist.

Ein Krankentransport ist manchmal unverzichtbar, sei es wegen körperlicher Einschränkungen, einer schweren Erkrankung oder einfach, weil eine medizinische Begleitung erforderlich ist. Doch viele Menschen fragen sich: Wer übernimmt die Kosten? Was muss ich beachten? Und wie läuft das Ganze eigentlich ab?

Unsere Partner

Warum KTA?

Weil wir Ihre Bedürfnisse verstehen

Unser Geschäftsführer stammt selbst aus der Pflege. Er weiß aus eigener Erfahrung, was Patientinnen und Patienten brauchen, und was sie bewegt. Dieses Wissen ist das Fundament unseres Unternehmens. Bei uns stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt, mit all Ihren gesundheitlichen, emotionalen und praktischen Bedürfnissen.

Gründer und Geschäftsführer: Yama Abassi

Das sagen unsere Kunden

„Die Fahrer sind immer pünktlich, freundlich und sehr hilfsbereit. Man merkt, dass sie wissen, wie man mit kranken Menschen umgeht. Ich fühle mich bei jedem Transport gut aufgehoben.“

Frau S. 67 Jahre, Hamburg-Bergedorf
Krankentransport Hamburg

Wann übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten?

Krankentransport Hamburg

Was Sie vor einem Krankentransport beachten sollten

Damit ein Krankentransport über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Diese sogenannte „Verordnung einer Krankenbeförderung“ erhalten Sie direkt von Ihrem Haus- oder Facharzt. Darauf vermerkt der Arzt:

die Art des Transports (sitzend, liegend, Rollstuhl),

Icon von einem Arzt minimal

den medizinischen Grund für die Notwendigkeit,

Icon von einer Uhr

sowie Datum, Uhrzeit und Zielort der Fahrt.

Junger Mann im Rollstuhl, der an einer Bushaltestelle auf öffentliche Verkehrsmittel wartet, hat Schwierigkeiten

In einigen Fällen, vor allem bei ambulanten Fahrten,  ist zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, bevor die Fahrt stattfinden darf. Das kann ein paar Tage dauern, deshalb lohnt es sich, frühzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen. Gerne helfen wir Ihnen dabei!

Wann Sie keine Genehmigung brauchen

  • Regelmäßigen Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie

  • Anerkannten Schwerbehinderungen (Merkzeichen aG, Bl oder H)

  • Pflegegrad 2 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 3 oder höher

Bleiben sie immer auf den laufenden.

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