KTA Kranken-Transport Hamburg
KTA Krankentransport Hamburg
Es gibt Situationen im Leben, in denen man auf Unterstützung angewiesen ist.
Ein Krankentransport ist manchmal unverzichtbar, sei es wegen körperlicher Einschränkungen, einer schweren Erkrankung oder einfach, weil eine medizinische Begleitung erforderlich ist. Doch viele Menschen fragen sich: Wer übernimmt die Kosten? Was muss ich beachten? Und wie läuft das Ganze eigentlich ab?
Unsere Partner




Weil wir Ihre Bedürfnisse verstehen
Unser Geschäftsführer stammt selbst aus der Pflege. Er weiß aus eigener Erfahrung, was Patientinnen und Patienten brauchen, und was sie bewegt. Dieses Wissen ist das Fundament unseres Unternehmens. Bei uns stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt, mit all Ihren gesundheitlichen, emotionalen und praktischen Bedürfnissen.
Das sagen unsere Kunden
„Die Fahrer sind immer pünktlich, freundlich und sehr hilfsbereit. Man merkt, dass sie wissen, wie man mit kranken Menschen umgeht. Ich fühle mich bei jedem Transport gut aufgehoben.“
Wann übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten?
- Wenn sie sich in einer gesundheitlichen Situation befinden, in der Sie nicht selbst fahren können,
- Wenn sie zu einer notwendigen ambulanten Behandlung müssen oder
- Wenn sie nach einer stationären Aufnahme oder Entlassung transportiert werden sollen.
Was Sie vor einem Krankentransport beachten sollten
Damit ein Krankentransport über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Diese sogenannte „Verordnung einer Krankenbeförderung“ erhalten Sie direkt von Ihrem Haus- oder Facharzt. Darauf vermerkt der Arzt:
die Art des Transports (sitzend, liegend, Rollstuhl),
den medizinischen Grund für die Notwendigkeit,
sowie Datum, Uhrzeit und Zielort der Fahrt.
In einigen Fällen, vor allem bei ambulanten Fahrten, ist zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, bevor die Fahrt stattfinden darf. Das kann ein paar Tage dauern, deshalb lohnt es sich, frühzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen. Gerne helfen wir Ihnen dabei!
Wann Sie keine Genehmigung brauchen
Regelmäßigen Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie
Anerkannten Schwerbehinderungen (Merkzeichen aG, Bl oder H)
Pflegegrad 2 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 3 oder höher
Bleiben sie immer auf den laufenden.
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